1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, die zwischen Kimprotech (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Gegenständen und Dienstleistungen, insbesondere unter der Marke Smile Eventbox, geschlossen werden. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, in den einzelnen Klauseln wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Ausschließlichkeit der AGB
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen des Mieters die Leistung vorbehaltlos erbringt. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
1.3 Definitionen
In diesen AGB werden folgende Begriffe verwendet:
- Mieter: Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die Miete von Gegenständen abschließt.
- Vermieter: Kimprotech, die unter der Marke Smile Eventbox als Anbieter von Mietgegenständen und zugehörigen Dienstleistungen auftritt.
- Mietgegenstände: Alle beweglichen Gegenstände, die durch den Vermieter zur Miete angeboten werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters nach der Buchung des Mietgegenstands durch Ausstellung einer Rechnung zustande. Die Buchung durch den Mieter erfolgt in der Regel online über den Webshop des Vermieters, kann jedoch auch per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich; die Auftragsbestätigung oder Rechnung ist verbindlich.
2.2 Bestell- und Buchungsprozess
Die Präsentation der Mietgegenstände im Online-Auftritt oder in anderen Werbematerialien stellt lediglich eine beispielhafte Abbildung dar. Der gelieferte Mietgegenstand kann von der Abbildung abweichen. Der Mieter gibt durch das Absenden einer Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Bestätigung und Annahme
Der Vermieter bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert den Mieter lediglich darüber, dass die Bestellung eingegangen ist. Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung vom Vermieter versendet wurde. Die Zahlung des Mietpreises hat innerhalb der gesetzten Frist zu erfolgen. Mit Zahlung der Rechnung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2.4 Zahlungsfristen
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Stornogebühren entsprechend den Stornierungsgebühren zu erheben.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Vermietung von Mietgegenständen
Der Vermieter bietet Mietgegenstände, insbesondere unter der Marke Smile Eventbox, in verschiedenen Ausführungen zur Miete an. Diese können vom Mieter nach eigenen Wünschen ausgewählt und konfiguriert werden. Die Mietgegenstände werden zur einmaligen Nutzung für den im Vertrag festgelegten Zeitraum vermietet. Neben den Mietgegenständen können Verbrauchsmaterialien wie Fotopapier, die ggf. im Paketpreis eingeschlossen sind, bereitgestellt werden. Die ausgedruckten Fotos gehen erst nach dem Druck in das Eigentum des Mieters über. Bis dahin verbleibt das Verbrauchsmaterial im Besitz des Vermieters. Der Mieter darf ausschließlich das mitgelieferte Druckmaterial verwenden. Eine Verwendung eigener Materialien stellt eine unsachgemäße Verwendung des Mietgegenstandes dar. Der Vermieter sorgt für eine funktionierende WLAN-Verbindung bei Fotoboxen und richtet diese gegebenenfalls ein. Der Vermieter darf eine Kopie des Ausweises oder eines anderen persönlichen Identifikations-Dokuments des Mieters anfertigen.
3.2 Individuelle Anpassungen und Zubehör
Neben der Vermietung von Fotoboxen bietet der Vermieter auch die Möglichkeit, individuelles Zubehör oder Anpassungen zu den Mietgegenständen zu buchen. Dazu zählen unter anderem Drucker, Hintergründe, Requisiten und digitale Zusatzleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen werden separat berechnet und unterliegen ebenfalls diesen AGB.
3.3 Ausschluss der Rolle als Veranstalter
Der Vermieter tritt ausschließlich als Vermieter der Mietgegenstände auf und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung als Veranstalter einer Veranstaltung. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Nutzung sowie Betreuung der gemieteten Gegenstände selbst verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sicher aufzustellen und ggf. vor Beschädigung oder Umfallen zu sichern. Der Mietgegenstand muss ordnungsgemäß und ausschließlich nach den Anweisungen des Vermieters genutzt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Eigentum des Vermieters an den Mietgegenständen
Alle Mietgegenstände, die vom Vermieter an den Mieter übergeben werden, bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters. Der Mieter erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentumsrechte an den Mietgegenständen, unabhängig von der Dauer der Miete oder den gezahlten Beträgen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und nur im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Vermieter darf die Mietgegenstände mit elektronischen Sicherungssystemen oder ähnlichen Technologien sichern, die auch eine örtliche Nachverfolgung ermöglichen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietgegenstände zu überwachen und bei Verdacht auf Missbrauch sicherzustellen.
4.2 Rücksendung und Eigentumsübergang
Der Mietgegenstand ist entweder zurückzusenden oder zurückzugeben – wie zuvor vereinbart. Die Rückgabe erfolgt durch Abholung oder Versand, gemäß den vorherigen Vereinbarungen. Die Rücksendung der Mietgegenstände hat spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Mietzeit zu erfolgen. Der Mieter bleibt bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe und Prüfung durch den Vermieter für die Mietgegenstände verantwortlich. Ein Eigentumsübergang an den Mietgegenständen erfolgt nicht, auch nicht bei verspäteter Rücksendung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preisangaben
Alle in Angeboten, Rechnungen und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in Euro. Die Preise beziehen sich auf den jeweils vertraglich festgelegten Mietzeitraum und die vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen, wie individuelles Zubehör oder Verlängerungen der Mietdauer, werden gesondert berechnet.
5.2 Kaution
Bei Abholung oder vor Versand der Fotobox ist eine Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen. Die Kaution wird nach erfolgter Prüfung durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution in begründeten Fällen ganz oder teilweise einbehalten zu dürfen, z.B. bei Beschädigungen oder verspäteter Rückgabe.
5.3 Zahlungsmodalitäten und -fristen
Der Mietpreis ist nach Erhalt der Rechnung oder Auftragsbestätigung im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, PayPal oder anderen im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum, es sei denn, eine andere Frist wurde vereinbart. Der Versand der Mietgegenstände erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
5.4 Folgen verspäteter Zahlung
Bei verspäteter Zahlung gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz für entstandene Kosten oder entgangene Gewinne zu fordern. Der Mieter trägt alle zusätzlichen Kosten, die durch die verspätete Zahlung entstehen.
6. Mietdauer und Rückgabe
6.1 Mietzeitraum und Staffelpreise
Der Mietzeitraum beginnt an dem im Vertrag, Auftrag oder Rechnung festgelegten Datum und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, können Staffelpreise zur Anwendung kommen. Diese Preise werden individuell vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
6.2 Lieferung und Versandzeiten
Die Versand der Mietgegenstände erfolgt rechtzeitig vor dem ersten Buchungstag durch den Vermieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch den Versanddienstleister verursacht werden.
6.3 Rückgabeprozess und Retouren-Etikett
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände am ersten Werktag nach dem Veranstaltungsende an den Vermieter zurückzusenden bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei Versand-Artikeln ist hierzu das mitgelieferte Retouren-Etikett zu verwenden, das den Versand über einen vom Vermieter bestimmten Dienstleister ermöglicht. Sollte das Etikett nicht verwendet werden, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Mehrkosten.
6.4 Ordnungsgemäße Verpackung und Rücksendung
Die Mietgegenstände müssen sorgfältig und unter Verwendung des Originalverpackungsmaterials verpackt werden, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen. Es wird empfohlen, die Rücksendung nach Anweisungen des Vermieters vorzunehmen.
7. Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände werden dem Mieter Säumniszuschläge in Höhe von 25,00 € für den ersten Werktag und 50,00 € für jeden weiteren verspäteten Werktag berechnet. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle wirtschaftlichen Schäden, die dem Vermieter durch die Verzögerung entstehen, einschließlich Mietausfälle, entgangener Gewinne und Kosten für Ersatzmietgegenstände. Säumniszuschläge und Schadensersatzforderungen sind sofort fällig und werden zusätzlich zum regulären Mietpreis in Rechnung gestellt.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistung des Mietgegenstands
Der Vermieter gewährleistet, dass die vermieteten Gegenstände, einschließlich Fotoboxen und Zubehör, zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand sind. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unmittelbar nach Erhalt auf sichtbare Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Spätere Reklamationen, die auf erkennbare Mängel zurückzuführen sind, können nicht berücksichtigt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Ausfall des Mietgegenstands, unsachgemäßen Gebrauch oder technischen Defekt. Ebenso wird keine Haftung für entstandene Schäden, Personenschäden oder Ausfälle jeglicher Art übernommen.
8.2 Haftung für Schäden und Verlust während der Mietdauer
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer und haftet auch für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Diebstahl, Verlust oder sonstige Einflüsse entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang, einschließlich des Neubeschaffungswertes, Arbeitsaufwands und ggf. Nutzungsausfalls. Die Fotobox und das Zubehör sind nicht versichert. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Schadensfall die Haftung abdeckt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Mieter oder Dritte verursacht werden.
8.3 Haftungsbeschränkung bei technischen Störungen
Im Falle technischer Störungen, die auf einen Defekt der Mietgegenstände zurückzuführen sind und nicht durch den Mieter oder weitere Dritte verschuldet wurden, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung des anteiligen Mietpreises. Dies bezieht sich auch auf einen Datenverlust. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangene Gewinne oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn technische Störungen auf Fehlbedienung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
8.4 Nichtbereitstellung des Mietgegenstandes
Kann der Mietgegenstand vom Vermieter nicht wie vereinbart bereitgestellt werden, wird der bereits gezahlte Mietpreis vollständig erstattet, und der Vertrag gilt als aufgelöst. Weitergehende Forderungen des Mieters, einschließlich Schadensersatz, Entschädigung für entgangenen Gewinn oder sonstige Ansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.5 Meldung von Mängeln und Fristen
Mängel an den Mietgegenständen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung, an den Vermieter gemeldet werden. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Gewährleistung. Der Vermieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder eine Ersatzlieferung zu veranlassen oder den Mietpreis anteilig zu erstatten. Dieser Anspruch erlischt bei verspäteter Meldung.
8.6 Verantwortung für Sicherheitsvorkehrungen
Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Mietgegenstände sicher und gemäß den Anweisungen des Vermieters zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Nutzungsvorschriften und die Sicherstellung, dass die Mietgegenstände nur von autorisierten Personen genutzt werden und vor möglichen Schäden und Umfallen gesichert werden.
8.7 Haftung bei Sicherheitsmängeln
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus einer unzureichenden Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen oder unsachgemäßer Nutzung der Mietgegenstände resultieren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Sicherheitsanweisungen entstehen.
8.8 Anforderungen an den Aufstellungsort
Es wird am Veranstaltungsort ein ausreichend großes Areal für die Aufstellung benötigt (mindestens 3×3 m) mit einem ebenen Boden für die Aufstellung im Innenbereich. Ein separater und unterbrechungsfreier Stromanschluss steht in einem Abstand von maximal 3m zur Verfügung. Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen konstante Lichtbedingungen bei guter Beleuchtung und einem ansprechenden Hintergrund. Das Areal ist vor schädlichen Witterungseinflüssen (Wind, Regen, Feuchtigkeit etc.) geschützt. Zum Schutz vor Beschädigung sollte sie nicht im Durchgang aufgebaut werden und vor versehentlichem Anstoßen oder Umstoßen geschützt werden, z.B. durch den Aufbau an einer Wand oder durch den Schutz mit Tischen. Der Außenbereich ist ausgeschlossen.
9. Widerruf, Stornierung und Kündigung
9.1 Widerrufsrecht und Fristen
Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, E-Mail, Fax) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten durch den Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die von beiden Parteien empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Mieter muss alle erhaltenen Mietgegenstände und eventuelle digitale Inhalte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf, an den Vermieter zurückgeben. Der Vermieter wird im Gegenzug anschließend alle bereits erhaltenen Zahlungen zurückerstatten. Der Mieter trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Mietgegenstände.
9.3 Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Stornierung nur noch unter den folgenden Bedingungen möglich:
- Bis 6 Monate vor Mietbeginn: kostenfrei.
- Bis 3 Monate vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes.
- Ab 1 Monat vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes.
- Ab 1 Woche vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes.
- Ab dem Tag des Mietbeginns: 100% des Auftragswertes.
9.4 Sonderregelungen bei kurzfristigen Buchungen
Für Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin getätigt werden, erlischt das Widerrufsrecht mit dem Beginn der Leistungserbringung, sofern der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung sofort beginnt und er sein Widerrufsrecht dadurch verliert. In diesen Fällen ist eine Stornierung nur noch gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 80% des Auftragswertes möglich.
9.5 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorsieht und die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. In solchen Fällen ist eine Stornierung nur nach den oben unter Punkt 9.3 beschriebenen Bedingungen möglich.
9.6 Muster-Widerrufsformular
Wenn der Mieter den Vertrag widerrufen möchte, kann er das folgende Formular verwenden und an den Vermieter zurücksenden. Das Formular ist optional; der Widerruf kann auch in anderer Form, jedoch in Textform, erfolgen.
Muster-Widerrufsformular
An
Kimprotech
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Gegenstände / Dienstleistungen:
– Bestellt am: [Datum der Bestellung]
– Erhalten am: [Datum des Erhalts der Auftragsbestätigung]
Name des Mieters: [Name des Mieters]
Anschrift des Mieters: [Anschrift des Mieters]
Unterschrift des Mieters (nur bei Mitteilung auf Papier):
_________________________
Datum: [Datum der Unterschrift]
10. Höhere Gewalt
10.1 Definition und Beispiele höherer Gewalt
Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen und die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich machen. Beispiele hierfür sind Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Epidemien oder behördliche Anordnungen, die den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen. Die Regelung schließt jedoch nicht den Ausfall der Veranstaltung aufgrund anderer Gründe wie Krankheiten, Location-Problemen oder ähnlichem ein.
10.2 Auswirkungen auf den Vertrag und Haftung
Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange und soweit die Auswirkungen der höheren Gewalt andauern. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Mieter aufgrund solcher Ereignisse entstehen. Zahlungen, die bereits geleistet wurden, können auf zukünftige Veranstaltungen angerechnet oder, nach Absprache, teilweise erstattet werden.
10.3 Rechte und Pflichten bei Eintritt höherer Gewalt
Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird. In diesem Fall entfallen die Stornogebühren.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
11.1 Eigentum an digitalen Inhalten
Sollte der Mieter im Rahmen der Miete digitale Inhalte wie Fotos, Videos oder andere Daten erwerben, erhält der Mieter nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts das Nutzungsrecht für die digitalen Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke. Der Vermieter behält sich jedoch die Eigentums- und Verwertungsrechte an diesen digitalen Inhalten vor, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen, deren Bilder oder andere Daten im Rahmen der Nutzung des Mietgegenstands erfasst werden, in die entsprechende Nutzung, Speicherung, Veröffentlichung, Veränderung und Verwertung ihrer Bilder und Daten gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen und diesen Bestimmungen einwilligen. Durch die Nutzung der Fotobox erklärt sich der Nutzer mit der Verarbeitung und Speicherung der erstellten Fotos für den vertraglichen Zweck einverstanden. Dies umfasst auch die Weiterverwendung der Bilder im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie zur Präsentation und Bewerbung der Fotobox-Dienstleistungen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die Einholung oder Überprüfung solcher Einwilligungen.
Erwirbt der Mieter im Rahmen der Miete digitale Inhalte wie Fotos, Videos oder andere Daten, erhält er nach vollständiger Zahlung das Nutzungsrecht für die digitalen Inhalte für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Die Eigentums- und Verwertungsrechte verbleiben beim Vermieter, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle abgebildeten Personen in die Erfassung, Nutzung, Speicherung, Veröffentlichung und Veränderung ihrer Bilder und Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und diesen AGB einwilligen. Durch die Nutzung der Fotobox willigen die Nutzer in die Verarbeitung und Speicherung der erstellten Fotos zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken ein, einschließlich der Verwendung zu Präsentations- und Werbezwecken des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die Einholung oder Überprüfung dieser Einwilligungen.
11.2 Nutzungsrechte des Mieters
Der Mieter erhält mit der Übertragung des Nutzungsrechts das Recht für die uneingeschränkte Nutzung der digitalen Inhalten für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
11.3 Nutzung von bereitgestellten Informationen und Konzepten
Alle vom Vermieter bereitgestellten Informationen, Konzepte oder Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen bleiben geistiges Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf diese Informationen nur im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann Schadensersatzansprüche des Vermieters nach sich ziehen.
12. Datenschutz und Datenspeicherung
12.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
12.2 Speicherung und Sicherung der Fotos
Die während der Veranstaltung erstellten digitalen Inhalte werden zusätzlich zur Übergabe an den Mieter auf den Systemen des Vermieters für den Zweck der Verwertung, Nachbearbeitung und Bereitstellung der Fotos gespeichert. Die Daten können nur unmittelbar nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Vermieter garantiert keine langfristige Speicherung oder Verfügbarkeit der Daten. Sofern keine ausdrückliche Anfrage zur Löschung erfolgt, werden die Daten im Rahmen der vereinbarten Nutzung weiter verwaltet.
12.3 Datenschutz in Online-Galerien
Die Daten können auf Servern externer Dienstleister (z. B. Webhosting-Provider oder Online-Galerie, darunter Dienste wie Dropbox, OneDrive, Fotoshare Cloud und weitere mit Speicherzentren in europäischen und nicht-europäischen Ländern), lokal auf PCs des Vermieters sowie auf weiteren Datenträgern gespeichert werden, um die reibungslose Durchführung der Dienstleistung zu gewährleisten. Mit den externen Dienstleistern bestehen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, um den Schutz der Daten basierend auf den Bestimmungen dieser Anbieter sicherzustellen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Galerie vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die gespeicherten Fotos erhalten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Missbrauch der Galerie durch unbefugte Dritte.
12.4 Widerspruch
Der Mieter hat das Recht, der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen sowie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Ein Widerspruch oder die Ausübung dieser Rechte kann in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) an den Vermieter erfolgen. In diesem Fall werden die betreffenden Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen des Vermieters entgegenstehen.
13. Anpassungen und Sonderwünsche
13.1 Individualisierungen und Sonderleistungen
Anpassungen an den Mietgegenständen oder Sonderleistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen, können gegen Aufpreis angeboten werden. Solche Anpassungen müssen ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart und im Vertrag festgehalten werden. Der Mieter hat keine Ansprüche auf Anpassungen oder Sonderleistungen, die nicht schriftlich vereinbart wurden.
13.2 Vereinbarung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, wie z.B. zusätzliche Ausstattungen oder spezielle Zubehörteile, müssen im Vorfeld bestellt und im Vertrag dokumentiert werden. Die Kosten für solche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet und sind zusätzlich zu den vereinbarten Mietkosten zu zahlen.
13.3 Schriftform für Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich Anpassungen oder Sonderwünsche, bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und diesen AGB wird der Sitz des Vermieters, Frankfurt, vereinbart.
14.3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Mitteilungen, Erklärungen und Dokumente, die im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB übermittelt werden, sind in deutscher Sprache abzufassen.
14.4 Änderungen der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, wie beispielsweise gesetzlichen, organisatorischen oder technischen Änderungen, erforderlich ist. Änderungen werden dem Mieter rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Mieter den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird der Mieter in der Mitteilung hingewiesen.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2 Anpassung der AGB bei Lücken
Sollten sich Lücken in diesen AGB oder im Vertrag ergeben, die nicht durch die bestehenden Bestimmungen abgedeckt sind, gelten die ergänzenden gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen, um etwaige gesetzliche Änderungen oder die tatsächlichen Bedürfnisse der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Änderungen der AGB werden dem Mieter in Textform mitgeteilt.
27.09.2024